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 | Mediation und Harvard-Konzept |
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Das Harvard-Konzept als Grundlage der Mediation
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Das Harvard-Konzept, eine von der Harvard-University USA stammende Verhandlungsmethode, dient der Mediation als Grundlage für das sachbezogene Verhandeln.
Die vier Grundaspekte im sachbezogenen Verhandeln sind dabei:
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Menschen und Probleme getrennt voneinander zu behandeln
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sich auf die Interessen zu konzentrieren, nicht auf die Positionen
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Entscheidungsmöglichkeiten zum beidseitigen Vorteil zu entwickeln
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die Anwendung von objektiven Beurteilungskriterien
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Das Harvard-Konzept detailliert:
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Konkret bedeutet das, dass durch das Harvard-Konzept in der Mediation der größtmögliche Nutzen für beide Verhandlungsparteien im Vordergrund steht.
Durch die Trennung von Person und Verhandlungsgegenstand, d.h. durch die Trennung von Person und Problem, wird es möglich die Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten in den Mittelpunkt der Verhandlung zu stellen, um dann verschieden Lösungsmöglichkeiten entwickeln zu können. Die verhärteten Positionen der Beteiligten werden somit aufgelöst und in eine konstruktive Problemlösungsphase geführt. Aufgrund objektiver Entscheidungsprinzipien wie Kosten, Vergleichsfälle, wissenschaftliche Gutachten, Rechte, usw. entscheiden sich die Parteien für ihre beste gemeinsame Lösung, um ihre Ziele zu erreichen.
Um Konflikte gewinnbringend zu lösen.
Als Beispiel dazu: Der Orange-Fall
Ein ersten Einblick in die Wirtschaftsmediation: 3-Minuten-Film von Regine Fischer
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